Die Maßband - Gesetze

§1 Das Maßband muss jederzeit mitgeführt werden.

§2 Die Länge in cm muss die Tage bis zum Beginn des Abiturs angeben (14. Mai 2001).
Zur Kontrolle: Heute ( ) sind es noch Tage.

§3 Kontrollen sowie Diebstähle der Maßbänder dürfen nur von Schülern der K13 durchgeführt werden.

§4 Folgende Strafen werden verhängt:

§5 Gegen jeden Schüler darf nicht zweimal am Tag die selbe Strafe verhängt werden.

§6 Die Strafen sind mit Datum in der dafür vorgesehenen Klassenliste einzutragen.

§7 Gestohlene Maßbänder sind nach dem Eintragen der Strafe wieder an den Besitzer auszuhändigen.

§8 Wann und von wem die Strafgelder eingesammelt werden, wird noch festgelegt.

§9 Über den Verwendungszweck des Geldes entscheidet die K13-Vollversammlung mit einfacher Mehrheit.

Stand : 18.12.2000